Die EU hat vorgeschlagen, den größten Banken bestimmte spekulative Handelsgeschäfte zu verbieten, die eine Ursache der weltweiten Finanzkrise 2008 waren. Nach den vorgeschlagenen Regeln wäre den rund 30 größten Banken der EU der Eigenhandel, d. h. rein profitorientierte Geschäfte für eigene Rechnung, künftig untersagt.
EU-Kommission, Mitteilung vom 31.01.2014
Die EU hat vorgeschlagen, den größten Banken bestimmte spekulative Handelsgeschäfte zu verbieten, die eine Ursache der weltweiten Finanzkrise 2008 waren.
Nach den vorgeschlagenen Regeln wäre den rund 30 größten Banken der EU der Eigenhandel, d. h. rein profitorientierte Geschäfte für eigene Rechnung, künftig untersagt.
Diese Handelsgeschäfte können für die Banken zwar sehr gewinnträchtig sein, sie bergen nach Ansicht der EU aber zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft irgendwelche Vorteile zu bieten.
Mehr Sicherheit im Bankenwesen
Bei manchen EU-Banken wäre es aufgrund ihrer Größe zu riskant, sie notfalls einfach in die Insolvenz zu entlassen. Durch die Stärkung ihrer finanziellen Stabilität wird sichergestellt, dass am Ende nicht die Steuerzahler für die Fehler von Bankern einstehen müssen. Genau das war nämlich bei der Finanzkrise der Fall, als die Bankenrettung mit öffentlichen Geldern 13 % des Bruttoinlandsprodukts der EU verschlang.
Daneben möchte die EU das relativ ertragsarme, aber sehr sichere Privatkundengeschäft vom potenziell risikobehafteten Investitionsgeschäft abtrennen. Damit würden die Einlagen der Sparer geschützt und weitere Bankenrettungen unnötig.
Dem Plan zufolge sollen die nationalen Aufsichtsbehörden verlangen können, dass hochriskante Handelsgeschäfte wie „Market-Making“ an der Börse, Hypothekenverbriefungen und Handel mit komplexen Derivaten auf separate Tochterunternehmen übertragen werden.
Schluss mit überhöhten Risiken
Dem Vorschlag zufolge sollen auch etwaige Versuche schärfer überwacht werden, die neuen Vorschriften durch Verlagerung von Handelstätigkeiten in den Sektor der weniger streng regulierten „Schattenbanken“ zu umgehen.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass diese Reform „der letzte Mosaikstein“ des im Anschluss an die Finanzkrise völlig neu gestalteten Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen sein wird. Zuvor hatte die Kommission bereits größere Eigenkapitalpuffer für Banken, Bonus-Obergrenzen für Banker sowie Pläne für eine Bankenunion im Euroraum vorgeschlagen.
Die Pläne müssen nun vom Europäischen Parlament und den EU-Ländern gebilligt werden. Dann können sie voraussichtlich 2017 rechtskräftig werden.
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Quelle: DATEV eG