EU befasst sich mit Künstlicher Intelligenz (KI)
DStV, Mitteilung vom 13.07.2018
Darin betont die EU-Kommission, dass die Europäische Union sowohl bei der Entwicklung der KI, als auch bei der Ausgestaltung ihrer Nutzung für das Gemeinwohl maßgebend und richtungsweisend sein müsse. Voraussetzung dafür sei, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten, die mit der Entwicklung von KI verbundenen Herausforderungen gemeinsam bewältigen und die sich eröffnenden Chancen durch KI optimal nutzen. Nur so könne die Entwicklung von KI in der EU und die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Binnenmarktes langfristig gewährleistet werden.
Die größte Herausforderung für die EU sei der Umgang der Mitgliedstaaten mit den sozioökonomischen Auswirkungen der Weiterentwicklung von KI. Dabei gehe es vor allem darum, wie die Regierungen gemeinsam mit der EU die negativen Auswirkungen automatisierter Prozesse auf den europäischen Arbeitsmarkt abfedern können. Es sei aber eine Aufgabe der EU abzustecken, in welchem geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmen KI weiterentwickelt und angewandt werden kann. Innovationsförderung, gleichzeitig aber auch ein angemessener Schutz der Werte und Grundrechte der Union sowie ethische Grundsätze wie Rechenschaftspflicht und Transparenz seien dabei Eckpfeiler der europäischen Initiative.
In ihrer Mitteilung betont die EU-Kommission mehrfach, dass die größte Herausforderung darin bestehe, die gesamte Gesellschaft auf den Wandel vorzubereiten. Durch KI werde sich der gesamte europäische Arbeitsmarkt verändern. Neue Arbeitsplätze und Aufgaben entstehen, andere Arbeitsplätze und Aufgaben werden ersetzt. Die genauen Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung seien heutzutage noch kaum absehbar. Um mögliche negative Auswirkungen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft abzufangen, fordert die EU-Kommission eine Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems, so dass bspw. „alle Menschen in Europa mit grundlegenden digitalen Kompetenzen sowie mit Fertigkeiten ausgestattet werden“. Weiterhin müsse die EU Ressourcen aufbringen, um „diejenigen Arbeitnehmer zu unterstützen, deren Arbeitsplätze wahrscheinlich am stärksten transformiert bzw. am ehesten durch Automatisierung, Robotik oder KI wegfallen werden“.
Dabei geleitet aber auch beschränkt werden soll die Entwicklung von KI durch einen ethischen und rechtlichen Rahmen, dessen Grundlage die Werte der europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharte bilden. Bis Ende 2018 sollen Leitlinien für die Entwicklung von KI erarbeitet werden und dabei etwa Fragen, wie die „Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, soziale Inklusion sowie Transparenz von Algorithmen“ klären. Auch sollen die Leitlinien die Auswirkungen der KI auf die Grundrechte untersuchen, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und der Menschenwürde, des Verbraucherschutzes und der Nichtdiskriminierung.
Der DStV wird die Entwicklungen in Brüssel weiter aufmerksam verfolgen und durch regelmäßigen Austausch mit den europäischen Institutionen die Bedenken und Erfahrungen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Nutzung von KI und bei der Digitalisierung im Allgemeinen einbringen.
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