Die EU-Kommission überprüft derzeit unter der Überschrift „REFIT Fitness-Check“ das geltende Verbraucherrecht in der EU. Ziel des Prozesses soll sein, das EU-Recht zu vereinfachen und seine Folgekosten zu reduzieren. Dazu hat der vzbv Stellung genommen.
EU-Debatte zum Verbraucherrecht – vzbv fordert Stärkung und Modernisierung
vzbv, Mitteilung vom 18.08.2016
REFIT bietet Chancen und Risiken
Aus Sicht des vzbv bietet die von der Kommission angestoßene Überprüfung des Verbraucherrechts Chancen und Risiken. Defizite können mit einer Reform geschlossen und die Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung angegangen werden. Dem steht das Risiko gegenüber, dass der Verbraucherschutz den Zielen von Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum untergeordnet wird und Rechte, die erreicht worden sind, zur Disposition gestellt werden.
Keine Straffung des Verbraucherrechts auf Kosten der Qualität
Der Fitness-Check des Verbraucherrechts sollte unter der Prämisse stattfinden, dass ein starkes Verbraucherschutzrecht nicht nur den Verbrauchern nützt, sondern auch der Wirtschaft. Denn wenn das Verbraucherschutzrecht ein hohes Qualitätsniveau vorgibt, wird das Vertrauen der Verbraucher in den Markt gestärkt. „Schwarze Schafe“ diskreditieren den Ruf einer Branche weitaus weniger, wenn eine solide Vertrauensbasis hergestellt ist. Ein Reduzieren und Kürzen von Verbraucherrechten ist daher unbedingt zu vermeiden.
Europaweite Harmonisierung führt nicht zu besseren Verbraucherrechten
Insbesondere weist der vzbv darauf hin, dass die Qualität des Verbraucherrechts in der EU sich nicht am Grad der Vereinheitlichung auf EU-Ebene messen lässt. Der Drang der EU-Kommission zur Harmonisierung gefährdet in zunehmendem Maße nationale Errungenschaften im Verbraucherschutz. In Deutschland würde das beispielsweise die ausdifferenzierte Rechtsprechung zum unlauteren Wettbewerb gefährden.
Der vzbv fordert eine Rückkehr zum Prinzip der Mindestharmonisierung. Europaweit einheitlich sollten nur die zentralen Anforderungen geregelt werden. Den Mitgliedstaaten muss es möglich sein, aufgrund von nationalen Handlungsspielräumen für mehr Verbraucherschutz über dieses Mindestniveau hinauszugehen.
Keine Informationsflut, sondern effektive Auskunft
Verbraucher klagen häufig, dass sie mit der Flut an Informationen überfordert sind. Die Kommission sollte hierfür Lösungen entwickeln. Wenn Verbraucher die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen in der Praxis überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen, da diese unverständlich oder schlichtweg zu umfangreich sind, müssen diese auf das Wesentliche reduziert und vereinfacht werden. Ausführlichere Informationen müssen auf Nachfrage einfach, schnell und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Digitalisierung muss sich im Verbraucherrecht widerspiegeln
Neue Regelungsansätze müssen der zunehmenden Digitalisierung des Verbraucheralltags Rechnung tragen. Zum Beispiel muss es für Verbraucher deutlich sichtbar werden, ob sie im Rahmen der Sharing Economy einen Vertrag mit einem Privatanbieter oder mit einem gewerblichen Händler abschließen. Denn gegenüber einem gewerblichen Händler haben Verbraucher weitreichendere Rechte als bei einem Privatanbieter. Verbraucher sollten sich auch darauf verlassen können, dass sie von Suchmaschinen, Plattformen und Vermittlern transparent und verlässlich informiert werden.
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Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu REFIT | Stellungnahme des vzbv | 17. August 2016
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Quelle: DATEV eG