EU-Dienstleistungspaket: Was kommt, was nicht
Die Vorschläge einer EU-Dienstleistungskarte, die viel Entrüstung hervorgerufen hatten und von denen befürchtet wurde, es könnte das „Herkunftslandprinzip durch die Hintertür“ eingeführt werden, sind als gescheitert anzusehen: Der zuständige Ausschuss im EU-Parlament hat keine Berichte dazu angenommen. Damit wird auch das Plenum des EU-Parlaments nicht dazu befasst und die entsprechenden Vorschläge sind zurückgewiesen. Auch im Rat war das Dossier kontrovers – u. a. Deutschland bezweifelt den Mehrwert.
Demgegenüber wird die Richtlinie zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen verabschiedet werden – vermutlich im Juni 2018. Die – innerhalb von zwei Jahren umzusetzende – Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, bei der Änderung und Schaffung von neuen berufsrechtlichen Bestimmungen diese sowie in die Kombination mit den bestehenden Regulierungen nach EU-weit einheitlichen Standards auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das EU-Parlament und der Rat haben keine grundlegenden Änderungen an dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Prüfkatalog vorgesehen.
Die Verhandlungen zum Notifizierungsverfahren dauern an.
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