Die EU-Kommission hat am 29.05.2013 ihre „länderspezifischen Empfehlungen“ veröffentlicht. Diese geben, nachdem sie auch vom Rat erörtert und die Staats- und Regierungschef ihre Zustimmung erteilt haben, den Mitgliedsstaaten politische Leitlinien an die Hand.
Die EU-Kommission hat am 29.05.2013 ihre „länderspezifischen Empfehlungen“ veröffentlicht. Diese geben, nachdem sie auch vom Rat erörtert und die Staats- und Regierungschef ihre Zustimmung erteilt haben, den Mitgliedsstaaten politische Leitlinien an die Hand.
In den diesjährigen Empfehlungen werden die öffentlichen Finanzen Deutschlands als insgesamt solide eingeschätzt und die Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels bestätigt.
Wie erwartet wird die starke Regulierung der freien Berufe – neben Handwerksleistungen – thematisiert. Die EU-Kommission stellt die Notwendigkeit der bestehenden Regelungen zu Rechtsform und „in Bezug auf die Gesellschafter“ in Frage (Stichwort: Fremdkapital).
Außerdem wird kritisiert, dass Deutschland wachstumsfreundliche Einnahmequellen nicht in ausreichendem Maße ausschöpfe. Insbesondere werden die zu breite Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes von 7%, die mangelnde Effizienz der MwSt-Verwaltung und die geringen Einnahmen aus der Grundsteuer als verbesserungswürdig genannt. Hier knüpft die EU-Kommission an die Empfehlungen 2012 an.
Dieses gilt auch für die Empfehlung zur Verringerung der Abgaben- und Steuerlast auf den Faktor Arbeit v. a. für Geringverdiener und die Abschaffung von steuerlichen Fehlanreizen für Zweitverdiener. Weiter wird Deutschland zur Behebung der mangelnden Effizienz der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit und Pflege und zum Überwinden von Governance-Hindernissen im Bankensektor aufgefordert. Zudem wird die Verbesserung der als „unzureichend“ beurteilten energiepolitischen Koordination mit den Nachbarländern empfohlen.
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Quelle: DATEV eG