Die EU-Kommission möchte ermitteln, wie der EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen weiterentwickelt werden kann. Dazu befragt sie Dienstleister, Dienstleistungskunden, Versicherer von Dienstleistern und nationale Behörden nach ihren Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Vorschlägen zu drei Themenbereichen, die Teil der Kommissions-Binnenmarktstrategie für 2016 sind. Dazu stellt die WPK Informationen zur Verfügung.
EU-Kommission erfragt Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
WPK, Mitteilung vom 18.05.2016
- Initiative zur Einführung eines Dienstleistungspasses für wirtschaftliche Schlüsselbranchen (Verwaltungsvereinfachungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit)
- Maßnahmen zum Abbauregulatorischer Hemmnisse u. a. für wichtige Unternehmensdienstleistungen (z. B. Eigentumsverhältnisse und Rechtsform)
- Maßnahmen zuVersicherungsvorschriften u. a. für Unternehmensdienstleister
Dort werden auch „Accounting“-Leistungen angesprochen. Nach derzeitigem Stand dürften dies vorwiegend Steuerberatungs-, Buchhaltungs- und Bilanzierungsleistungen sein, nicht aber Abschlussprüfungsleistungen nach der Abschlussprüferrichtlinie und Verordnung (EU) Nr. 537/2014. Da WP/vBP auch solche Nichtprüfungsleistungen erbringen, sind sie Teil der Zielgruppe der Befragung.
Jeder Interessierte kann sich online bis zum 26. Juli 2016 an der Konsultation beteiligen.
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Die Zusammenstellung der Fragen zur Vorablektüre finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG