Die EU-Kommission hat Leitlinien vorgeschlagen, die es den Praktikanten und Praktikantinnen ermöglichen sollen, qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen zu sicheren und fairen Bedingungen zu sammeln und so ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz zu steigern.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.12.2013
Die Europäische Kommission hat am 04.12.2013 Leitlinien vorgeschlagen, die es den Praktikanten und Praktikantinnen ermöglichen sollen, qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen zu sicheren und fairen Bedingungen zu sammeln und so ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz zu steigern. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika würde die Mitgliedstaaten vor allem dazu aufrufen sicherzustellen, dass das nationale Recht oder die nationale Praxis den in den Leitlinien dargelegten Prinzipien entsprechen und gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anzupassen. Praktika sind ein Schlüsselelement der Jugendgarantie, die die Europäische Kommission im Dezember 2012 vorgeschlagen hat und die der EU-Ministerrat im April 2013 angenommen hat. Derzeit entspricht jedes dritte Praktikum im Hinblick auf Arbeitsbedingungen oder Lerninhalte nicht dem Mindeststandard. Das ergab eine vor kurzem durchgeführte Eurobarometerumfrage. Viele dieser beanstandeten Praktika werden von Arbeitgebern dazu genutzt, Einstiegsjobs zu ersetzen.
„Praktika sind von immenser Bedeutung, wenn die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gesteigert und ein reibungsloser Übergang von der Schule ins Berufsleben gewährleistet werden soll. Es kann nicht hingenommen werden, dass manche Praktikantinnen und Praktikanten derzeit als unbezahlte oder billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass den Praktikantinnen und Praktikanten wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, mit denen sie einen Arbeitsplatz finden können. Die vorgeschlagenen Leitlinien würden es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, unter guten Arbeitsbedingungen qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen zu sammeln“, so László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.
Die Leitlinien würden die Transparenz bei den Praktikumsbedingungen steigern, beispielsweise indem gefordert wird, dass die Praktika auf einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, welche wiederum Lerninhalte (Bildungsziele, Beaufsichtigung) und Arbeitsbedingungen (beschränkte Dauer Arbeitszeiten, klare Angabe, ob die Praktikanten und Praktikantinnen eine Entlohnung oder Aufwandsentschädigung erhalten und ob sie sozialversichert sind) konkretisiert. Die Praktikumsanbieter würden aufgefordert, bereits in der Stellenausschreibung anzugeben, ob es sich um ein bezahltes Praktikum handelt.
Durch die Festlegung gemeinsamer Qualitätsstandards würde die Annahme des Qualitätsrahmens für Praktika die Umsetzung der Jugendgarantieprogramme durch die Mitgliedstaaten unterstützen sowie die Zahl der Auslandspraktika steigern und die Erweiterung von EURES auf Praktika fördern, wie vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2012 gefordert.
Der vorgeschlagene Rahmen gilt nicht für Praktika, die Teil eines Hochschulabschlusses oder für den Zugang zu bestimmten Berufen obligatorisch sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG