Die EU-Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gewähren können.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.11.2013
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gewähren können. Mit den geplanten Leitlinien soll sichergestellt werden, dass Beihilfen gezielt in den Fällen gewährt werden, in denen sie am meisten benötigt werden, und dass sich die Investoren von mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontierten Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen müssen, statt den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Der Entwurf bezieht sich ausschließlich auf nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften (siehe IP/13/672). Stellungnahmen können bis zum 31. Dezember 2013 übermittelt werden. Die Kommission plant, im ersten Halbjahr 2014 neue Leitlinien anzunehmen. Sie wird alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig analysieren, bevor sie ihren endgültigen Standpunkt festlegt.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: „Ineffiziente Unternehmen künstlich am Leben zu erhalten, ist eine Vergeudung von Steuergeldern. Hingegen können Arbeitsplätze und Know-how von Unternehmen, die rentabel sind, wenn sie umstrukturieren, durch eine gezielte Unterstützung erhalten werden. Mit unseren Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten soll dieser schwierige Balanceakt gemeistert werden. Der aktuelle Entwurf verfolgt dieselben Ziele wie die derzeitigen Leitlinien, bietet jedoch bessere Instrumente, um diese Ziele zu erreichen.“
Die zentralen Elemente des Kommissionsvorschlags sind:
- das neue Konzept der vorübergehenden Umstrukturierungshilfe, mit dem die Gewährung staatlicher Beihilfen für Umstrukturierungsvorhaben vereinfacht und Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden sollen. So soll es für die Mitgliedstaaten einfacher werden, auf weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen wie Darlehen und Garantien zurückzugreifen. Vorübergehende Umstrukturierungshilfen können nur KMU gewährt werden;
- bessere Filter, die sicherstellen, dass Beihilfen gezielt in den Fällen gewährt werden, in denen sie tatsächlich benötigt werden. Dabei muss aufgezeigt werden, dass die jeweilige Beihilfe erforderlich ist, um soziale Härtefälle, z. B. in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, zu vermeiden, und dass sich die Lage durch die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe verbessern wird.
- Vorschläge zur Lastenverteilung für nichtfinanzielle Unternehmen. Dieses Konzept setzt voraus, dass die Investoren eines Unternehmens einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Umstrukturierung leisten. Die Lastenverteilung ist ein wertvolles Instrument zum Schutz der Interessen der Steuerzahler und Verbraucher, da den Banken während der derzeitigen Krise mitunter große Summen öffentlicher Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommission bittet ferner um Stellungnahmen zur Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Nur Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllen, können nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien Beihilfen erhalten. Da die Rentabilität dieser Unternehmen in Frage steht, dürfen sie in der Regel keine anderen Arten von Beihilfen erhalten. In dem aktuellen Leitlinienentwurf werden einige Ideen dazu präsentiert, wie dieser Begriff objektiver und präziser definiert werden könnte.
Den Entwurf finden Sie zusammen mit einer Erläuterung auf der Homepage der EU-Kommission.———————-
Quelle: DATEV eG