EU-Kommission stellt Arbeitsprogramm für 2012 vor

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Ziel aller Maßnahmen auf EU-Ebene ist, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und das Vertrauen der Bürger und Unternehmer in den gemeinsamen Binnenmarkt wieder herzustellen.

Die EU-Kommission hat am 16.11.2011 ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt. Ziel aller Maßnahmen auf EU-Ebene ist, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und das Vertrauen der Bürger und Unternehmer in den gemeinsamen Binnenmarkt wieder herzustellen.

Im Bereich eGovernment plant die EU-Kommission für das 2. Quartal 2012 einen Legislativvorschlag für einen europaweiten Rechtsrahmen für die elektronische Identifikation, Authentifizierung und Signatur. Die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Systeme soll das Vertrauen der Bürger und der Unternehmer in moderne Techniken stärken und ist eines der Kernelemente der Digitalen Agenda für Europa. Gemäß dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission soll die Agenda selbst in 2012 einer Überprüfung unterzogen werden und eine strategische Ausrichtung für die letzten zwei Jahre im Zeitrahmen von 2013-2014 vorgenommen werden.

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung soll im Jahr 2012 einer Überarbeitung unterzogen werden. Aufgrund der Ergebnisse der vorangegangen Evaluation der Richtlinie sieht die EU-Kommission Handlungsbedarf im Bereich effektive Bekämpfung von Kriminalität im Einklang mit dem notwendigen Datenschutz und möglichst keiner Beeinträchtigung des gemeinsamen Binnenmarktes.

Mit einer konsolidierten Cloud-Strategie in der EU ist dagegen erst 2013 zu rechnen.

Darüber hinaus soll die justizielle Zusammenarbeit in Europa über eine Gesetzesinitiative im Bereich eJustice verbessert werden. Der Vorschlag für 2012 sieht vor, dass Justizbehörden sich mittels harmonisierter IKT-Konzepte vernetzen und einander Zugang gewähren. Somit soll die rechtliche Sicherheit im Binnenmarkt europaweit verbessert werden.

Im Bereich Steuern ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen an Aktionäre mithilfe einer legislativen Maßnahme in 2012 geplant. Darüber hinaus sind eine Mitteilung zur Kfz-Steuer und ein Legislativvorschlag zur Bekämpfung von MwSt-Betrug in Planung.

Außerdem wird es im Jahr 2012 eine Initiative zur Offenlegung nicht-finanzieller Unternehmensinformationen geben, die sowohl eine legislative als auch eine nicht-legislative Maßnahme enthält. Ein Bericht zur Übernahme internationaler Standards bei der Geldwäsche ist für Anfang 2012 geplant. Als Anschlussmaßnahme sollen die internationalen Standards in EU-Recht implementiert werden.

Im Bereich Zivilrecht ist ein Legislativvorschlag zur Alternativen Streitbeilegung im B2B-Bereich als Ergänzung des für November 2011 erwarteten Vorschlags im B2C-Bereich vorgesehen. Außerdem ist für 2013 die Überarbeitung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE), u. a. zur Reduzierung der Offenlegungspflichten angekündigt.

Für das 2. Quartal 2012 ist eine nichtlegislative Maßnahme zur Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen angekündigt, in welche die Ergebnisse der Leistungsüberprüfung für Dienstleistungen einfließen werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Quelle: DATEV eG