EU-Kommission stoppt deutschen Vorschlag für Festnetz-Zustellungsentgelte in Höhe des dreifachen EU-Durchschnitts

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag der deutschen Regulierungsbehörde für die Telekommunikation gestoppt, der das Dreifache der Festnetz-Zustellungsentgelte vorsah, die der Durchschnitt der Länder anwendet, die den Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikationssektor folgen.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.04.2013

 

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag der deutschen Regulierungsbehörde für die Telekommunikation (Bundesnetzagentur – BNetzA) gestoppt, der das Dreifache (300 %) der Festnetz-Zustellungsentgelte vorsah, die der Durchschnitt der Länder anwendet, die den Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikationssektor folgen. Zustellungsentgelte sind diejenigen Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Dabei übt jeder Betreiber im Bereich des Zugangs zu Kunden des eigenen Netzes Marktmacht aus.

 

Die dabei entstehenden Kosten werden letztlich an Verbraucher und Unternehmen weitergegeben.

 
Der Vorschlag der BNetzA sieht Zustellungsentgelte zwischen 0,0036 Euro/min (Hauptzeiten) und 0,0025 Euro/min (Nebenzeiten) vor. Betreiber in Ländern, die sich an den Empfehlungen der Europäischen Kommission orientieren, zahlen durchschnittlich 0,001 Euro/min.

 
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, erklärte hierzu: „Meine Aufgabe ist es, einen Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu schaffen. Alle EU-Mitgliedstaaten – große wie kleine – haben die Vorschriften mitverabschiedet und setzen sie in diesem Sinne um. Kein Land darf uns von diesem Ziel abbringen. Ich fordere die BNetzA dringend auf, einen neuen Vorschlag mit niedrigeren Verbraucherpreisen vorzulegen, der zur Schaffung des Telekommunikationsbinnenmarkts beiträgt.“

 
Nach dem Schreiben, in dem die Kommission der BNetzA ihre ernsthaften Zweifel an dem Vorschlag mitteilt, hat diese drei Monate Zeit, um mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung auszuarbeiten. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.

 
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG