DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.09.2026
Am 09.09.2026 hat die EU-Kommission den European Innovation Act veröffentlicht. Ziel ist es, innovativen europäischen Unternehmen den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Der Entwurf sieht flankierend zum Public Procurement Act (PPA) ein einheitliches Vorgehen bei der öffentlichen Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie einen freiwilligen Rahmen zur Bewertung von geistigem Eigentum vor.
Freiwilliger EU-weiter Bewertungsrahmen für Vermögenswerte aus geistigem Eigentum
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) soll ein Kompetenzzentrum einrichten, das die auf geistigem Eigentum basierende Finanzierung und Kommerzialisierung unterstützen und fördern soll. Konkret soll das Kompetenzzentrum einen freiwilligen Rahmen zur Bewertung und Offenlegung von Vermögenswerten des geistigen Eigentums entwickeln. Dabei sollen, soweit möglich, die European Business Wallet oder eine andere interoperable elektronische Lösung eingesetzt werden.
Zu den Maßnahmen gehören u. a.:
- Die Einrichtung und Pflege digitaler Prozesse und Dienste für Offenlegung, Prüfung und Bewertung von Vermögenswerten des geistigen Eigentums.
- Die Einrichtung einer freiwilligen Offenlegungsregel als zentraler Bestandteil des Rahmens, die Unternehmen eine vergleichbare und strukturierte Darstellung ihrer Vermögenswerte aus geistigem Eigentum für Finanzierungszwecke ermöglicht.
Zudem soll eine EU-weite Vermittlungsplattform entstehen, um freiwillige Lizenzierung und Übertragung von geistigem Eigentum zu erleichtern. Auf Anfrage können Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums im Rahmen des freiwilligen Unionsrahmens vorgenommen werden. Das EUIPO soll hierfür einen Zertifizierungsrahmen für Bewerter/Gutachter von Vermögenswerten geistigen Eigentums entwickeln.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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