EU-Kommission will Zugang zum Sozialschutz für alle gewährleisten
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2017
Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Diese Kommission steht zu ihrem Versprechen, Europa sozialer zu machen. Heute fügen wir der europäischen Säule sozialer Rechte einen weiteren konkreten Baustein hinzu. In der neuen Arbeitswelt müssten alle Erwerbstätigen Zugang zum Sozialschutz haben, ob sie nun mit Standard- oder neuartigen Verträgen beschäftigt oder selbstständig sind. Ich möchte dafür sorgen, dass alle arbeitenden Menschen auf der Grundlage ihrer Beiträge einem Sozialschutzsystem angeschlossen sind. Dies ist unerlässlich, wenn wir unsere Sozialschutzsysteme unter Wahrung der Generationengerechtigkeit angemessen und nachhaltig gestalten wollen.“
Im Jahr 2016 waren knapp unter 40 Prozent der Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder selbstständig tätig. Schätzungen zufolge läuft jeder Zweite von ihnen Gefahr, keinen hinreichenden Zugang zum Sozialschutz zu haben. Auf dem Arbeitsmarkt steigt der Anteil der atypisch Beschäftigten und der Selbständigen, vor allem bei den jungen Menschen. Die Kommission will allen Menschen Zugang zum Sozialschutz verschaffen, die wegen ihres Beschäftigungsstatus bislang keinen hinreichenden Zugang haben und deshalb größerer wirtschaftlicher Unsicherheit ausgesetzt und weniger gegen soziale Risiken abgesichert sind.
Die Bewältigung dieser Herausforderung dient der Verwirklichung des der sozialen Säule zugrundeliegenden Ziels, nämlich unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu gestalten und für Generationengerechtigkeit zu sorgen, um die Arbeitswelt der Zukunft bestmöglich zu gestalten.
Um unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu machen, leitete die Kommission die zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner ein. Sie haben nun XX Wochen Zeit, um der Kommission mitzuteilen, ob sie zu Verhandlungen bereit sind. Gleichzeitig läuft eine breiter angelegte öffentliche Konsultation, in der sich alle betroffenen Interessenträger wie staatliche Behörden, Unternehmen, Selbständige, Beschäftigte von Plattformen und die Zivilgesellschaft äußern können.
Die Kommission will auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Konsultationen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres einen Vorschlag vorlegen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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