Die EU-Kommission will die elektronische Rechnungsstellung bis 2020 zur vorherrschenden Fakturierungsmethode in der EU machen. Einen Hebel, um der elektronischen Rechnung zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die EU-Kommission in der öffentlichen Vergabe.
Die EU-Kommission lässt beim Thema elektronische Rechnungen nicht locker. Sie will die elektronische Rechnungsstellung bis 2020 zur vorherrschenden Fakturierungsmethode in der EU machen. Einen Hebel, um der elektronischen Rechnung zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die EU-Kommission in der öffentlichen Vergabe.
Der Status quo wird beklagt. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen verbindlich gemacht. Die geltenden unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnung haben zu unterschiedlichen Systemen in den Mitgliedstaaten und damit einer Fragmentierung des Binnenmarkts geführt. Die Folge: Mehr Komplexität und höheren Kosten für grenzüberschreitend agierende Unternehmen.
Die Idee der EU-Kommission: Die Vorschriften zur elektronische Rechnungstellung sollen im öffentlichen Auftragswesen EU-weit verbindlich werden. Durch die Behörden als Treiber soll eine breitere Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU erreicht werden – zunächst im B2G-Bereich, dann aber auch im B2B-Bereich.
Zu diesem Plan hat die EU-Kommission am 23.10.2012 eine bis zum 14.01.2013 andauernde Konsultation eingeleitet. Gefragt wird u. a. nach den derzeit unterstützten technischen Normen und der Bewertung einer Einführung einer gemeinsamen Norm für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Konsultationsdokument finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG