EU-Konsultation zur Free Flow of Data-Verordnung

Die EU hat die Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU verabschiedet. Mit der Verordnung wird das Prinzip des freien Datenflusses in der EU eingeführt. Wie vorgeschrieben, muss die EU-Kommission bis Ende Mai 2019 einen informativen Leitfaden erstellen. Hierzu ist es möglich, sich an einer EU-Konsultation zu beteiligen.

EU-Konsultation zur Free Flow of Data-Verordnung

Die EU hat am 14.11.2018 die Verordnung (EU)2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU verabschiedet. Mit der Verordnung wird das Prinzip des freien Datenflusses in der EU eingeführt: Nationale „Datenlokalisationsauflagen“, wonach Daten national vorgehalten werden müssen, sind danach grundsätzlich unzulässig – sofern sie nicht zur öffentlichen Sicherheit unter Achtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sind.

Wie in der Verordnung vorgeschrieben, muss die EU-Kommission bis Ende Mai 2019 einen informativen Leitfaden darüber erstellen, wie die Free Flow of Data-Verordnung mit dem EU-Datenschutzrecht zusammenwirkt, insbesondere in Bezug auf Datensätze, die sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten enthalten.

Hierzu ist es möglich, sich bis zum 13.03.2019 an einer EU-Konsultation zu beteiligen.

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