EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale für Personalausweise
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.04.2019
Ausnahmen gelten für bestimmte Personalausweise, deren Inhaber über 70 Jahre alt sind. Die neuen Regeln müssen noch förmlich durch den Rat bestätigt werden.
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos begrüßte die Annahme des Vorschlags und erklärte: „In Zukunft sollten für alle in der EU ausgestellten Personalausweise und Aufenthaltsdokumente dieselben Mindestsicherheitsnormen gelten. Dies wird es uns erleichtern, gefälschte Personalausweise zu erkennen, und Straftäter davon abhalten, solche bei der Überschreitung unserer Grenzen zu nutzen. Gleichzeitig werden die Rechte und Freiheiten unserer Bürger und ihre Mobilität geschützt.“
EU-Justizkommissarin Věra Jourová ergänzte: „Dank der verbesserten Sicherheitsmerkmale der Personalausweise werden die Bürger innerhalb der EU reibungsloser reisen können. Zudem wird sichergestellt, dass die Personalausweise aller Länder die gleichen starken Sicherheitsmerkmale aufweisen und sämtliche Schlupflöcher und Schwachstellen beseitigt werden, die von Straftätern ausgenutzt werden könnten.“
Die Modalitäten der Ausgabe von Personalausweisen bleiben von den neuen Vorschriften unberührt: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Personalausweise ausgeben wollen und ob sie sie verpflichtend oder auf freiwilliger Basis ausgeben. Sie können zudem ihre nationalen Gestaltungsmuster sowie elektronische Behördendienste beibehalten. Alle neuen Personalausweise müssen jedoch die neuen Sicherheitsnormen erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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