Das EU-Parlament hat sich zur Umsetzung der Elternurlaubsrichtlinie positioniert. Darin ist u. a. vorgesehen, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen viermonatigen Elternurlaub haben, wobei einer der vier Monate nicht auf den Partner übertragen werden darf.
Das EU-Parlament hat sich auf seiner Mai-Plenartagung zur Umsetzung der Elternurlaubsrichtlinie (2010/18/EU) positioniert . Darin ist u. a. vorgesehen, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen viermonatigen Elternurlaub haben, wobei einer der vier Monate nicht auf den Partner übertragen werden darf.
Da es in den Mitgliedstaaten große Unterschiede (z. B. bei der Höchstdauer, der gesetzlichen Modalitäten oder der Vergütung) gibt, sollen die gemeinsamen Vorschriften zum Mindestelternurlaub EU-weit besser durchgesetzt werden.
Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission und die Sozialpartner auf, die Möglichkeit einer angemessenen Verlängerung der Elternzeit von derzeit 4 auf 6 Monate zu prüfen. Zudem sollte die EU-Kommission Maßnahmen vorschlagen, mit denen Väter dazu animiert werden, mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Ferner halten die Abgeordneten eine Richtlinie über einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen für dringend erforderlich.
Nachdem die EU-Kommission im Juli 2015 ihren Überarbeitungsvorschlag zur Mutterschutzrichtlinie zurückgezogen hatte, wird sie jetzt vom EU-Parlament aufgefordert, einen ehrgeizigen Vorschlag vorzulegen, der auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzielt.
———————-
Quelle: DATEV eG