Das EU-Parlament hat eine Entschließung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU angenommen, in der festgestellt wird, dass die Fortschritte im Jahr 2013 nach wie vor unzureichend sind und immer noch Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen.
Das EU-Parlament hat am 10.03.2015 eine Entschließung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU angenommen, in der die Lage im Jahr 2013 bewertet wird.
Es wird festgestellt, dass die Fortschritte nach wie vor unzureichend sind und immer noch Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen. Obwohl sich die Beschäftigungsquote bei Frauen leicht erhöht hat (63%), arbeiten sie meist in Teilzeit oder prekären Arbeitsverhältnissen. Das EU-Parlament räumt ein, dass flexiblere Erwerbsmodelle einerseits die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt ermöglichen, sich jedoch andererseits negativ auf Löhne und Renten auswirken. Daher sollen die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um für mehr Vollzeitbeschäftigung und für hinreichend gute sowie erschwingliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen zu sorgen.
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt EU-weit bei 16%. Wenn sich die Tendenz so fortsetzt, könnte erst im Jahre 2084 die Gleichstellung bei der Entlohnung erreicht werden.
Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen (2006/52/EG) vollständig anzuwenden und für Lohntransparenz zu sorgen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzulegen.
Die Abgeordneten kritisieren, dass sich der Rat noch nicht zu den Richtlinienvorschlägen zum Mutterschutz und zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten/Vorständen börsennotierter Unternehmen positioniert hat. Sie appellieren an die EU-Mitgliedstaaten die Arbeiten an der Mutterschutzrichtlinie, die seit 2010 im Rat blockiert ist, wiederaufzunehmen und haben gleichzeitig ihre Bereitschaft bei der Erzielung eines Kompromisses signalisiert. Die EU-Kommission hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, den Richtlinienvorschlag zurückzunehmen, sollten sich Rat und EU-Parlament nicht bis Mitte des Jahres einigen.
Des Weiteren werden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen vergüteten Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen einzuführen. Zudem sollten legislative und nichtlegislative Maßnahmen ergriffen werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insb. auch für Männer zu fördern.
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Quelle: DATEV eG