EU-Parlament positioniert sich zur Aktionärsrechterichtlinie und Unternehmensführung

Das EU-Parlament hat zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinie Stellung genommen.

 

Das EU-Parlament hat sich am 08.07.2015 zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) und der Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EG) im Hinblick auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung positioniert. Im nächsten Schritt werden EU-Parlament und Rat über den Gesetzesvorschlag beraten, um einen Kompromiss zu finden.

 

Die Abgeordneten unterstützen das Ziel des Richtlinienvorschlags, das langfristige Engagement von Aktionären zu fördern, und schlagen die Einrichtung von Mechanismen vor, die Anreize dafür setzen, wie z. B. zusätzliche Stimmrechte oder Steueranreize.

 

Zur verbesserten Transparenz und eines erleichterten Dialogs zwischen börsennotierten Unternehmen und den Aktionären soll die Identifizierung der Aktionäre ermöglicht werden (Art. 3a). Auf Antrag des Unternehmens sollen Finanzintermediäre Informationen wie z. B. Name, Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und die Zahl der gehaltenen Aktien sowie die Stimmrechte übermitteln.

 

Außerdem hat das EU-Parlament die im Kommissionsvorschlag enthaltenen Bestimmungen zur Einflussnahme von Aktionären auf die Vergütungspolitik verstärkt. So können Mitglieder der Unternehmensleitung nur entsprechend der Vergütungspolitik entlohnt werden, die von der Aktionärshauptversammlung genehmigt wurde. Diese Genehmigung muss mindestens alle drei Jahre erfolgen. Jedoch können die EU-Mitgliedstaaten festlegen, ob das Abstimmungsergebnis zur Vergütungspolitik verbindlichen oder beratenden Charakter hat. Um sicherzustellen, dass die Vergütungspolitik wie genehmigt umgesetzt wird, sollen die Aktionäre auch das Recht haben, über den Vergütungsbericht des Unternehmens abzustimmen. Wird er abgelehnt, muss das Unternehmen im folgenden Vergütungsbericht aufzeigen, wie der Abstimmung der Aktionäre Rechnung getragen wurde. Des Weiteren schlägt das EU-Parlament vor, dass Beschäftigte über ihre Vertreter Stellung zum Vergütungsbericht nehmen können, bevor er den Aktionären vorgelegt wird.

 

Um Steuerbetrug und -hinterziehung zu bekämpfen und mehr Steuertransparenz zu schaffen, fordert das EU-Parlament die Einführung einer obligatorischen länderspezifischen Berichterstattung (Art. 18 Abs. 2) für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse. So sind jährlich im Anhang zum Jahresabschluss u. a. Informationen zu erzielten Gewinnen, auf den Gewinn gezahlte Steuern oder erhaltene Beihilfen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und Drittstaaten offenzulegen.

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Quelle: DATEV eG