EU-Parlament spricht sich für Lohngleichheit von Frauen und Männern aus

Da das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU immer noch 16,4 % beträgt, hat das EU-Parlament eine Entschließung für gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher/gleichwertiger Arbeit angenommen und die EU-Kommission aufgefordert, bis spätestens zum 15.02.2013 die Gleichbehandlungsrichtlinie zu überarbeiten.

 

Das EU-Parlament hat am 24.05.2012 eine Entschließung für gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher/gleichwertiger Arbeit angenommen.

 

Die Abgeordneten stellen fest, dass das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU immer noch 16,4 % beträgt. Laut der EU-Statistikbehörde Eurostat ist es u. a. in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik am größten. Als Ursachen werden v. a. Teilzeitbeschäftigung, Unterbrechungen der Berufslaufbahn durch Mutterschaftszeiten oder Pflege der Familienangehörigen und damit in Verbindung stehende Diskriminierung oder die Unterbewertung von Arbeit, die durch Frauen verrichtet wird, genannt. In der Folge beziehen Frauen niedrigere Renten und sind häufiger von Altersarmut betroffen.

 

Auf Grund dessen sind die Abgeordneten der Auffassung, dass eine EU-weite Strategie zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles erforderlich ist und die EU eine größere Rolle bei der Koordinierung und Förderung von entsprechenden Maßnahmen spielen sollte. Sie fordern die EU-Kommission auf, bis spätestens 15.02.2013 die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (2006/54/EG) zu überprüfen und zu überarbeiten. Für die Revision der Richtlinie hat das EU-Parlament Empfehlungen ausgearbeitet, die z. B. schärfere Sanktionen oder die verbindliche Offenlegung von Gehaltstrukturen bei Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern vorsehen. Da vor allem Lohnbenachteiligungen bei Teilzeitarbeit erkennbar sind, ist der Richtlinie zur Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (97/81/EG) hinsichtlich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu überarbeiten. Für Opfer von Lohndiskriminierung sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, Sammelklage einzureichen. Die EU-Kommission wird aufgefordert zu prüfen, ob dieser Aspekt in ihren Richtlinienvorschlag zu Sammelklagen integriert werden kann.

 

Das EU-Parlament spricht sich erneut für einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen aus, der auch zum Abbau der Lohnunterschiede beitragen könne. Zudem wird darauf verwiesen, dass Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichberechtigung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen zählen. Es ist angedacht, dass das EU-Parlament einen Preis „Women und Business in Europe“ an Arbeitgeber vergibt, die einerseits Frauen fördern, weibliche Führungskräfte unterstützen und Lohngleichheit praktizieren.

 

An die Mitgliedstaaten richteten die Abgeordneten den Appell, Ziele, Strategien und Fristen für den Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und für die Verwirklichung des gleichen Entgeltes festzulegen.

 

Die EU-Kommission muss nun auf die Aufforderung des EU-Parlaments, die Richtlinie 2006/54/EG zu überarbeiten, reagieren. Sollte sie keinen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, muss sie dies begründen. Im Arbeitsprogramm ist eine Überarbeitung dieser Richtlinie nicht vorgesehen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich eine Studie in Auftrag geben, um die Situation in den 27 EU-Mitgliedstaaten zu evaluieren und auf dieser Grundlage Best Practice-Empfehlungen abzugeben.

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Quelle: DATEV eG