Das EU-Parlament hat sich für härtere Strafen für Kinderschänder und Internetpornographie ausgesprochen. Die kommende Richtlinie zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern legt Mindeststrafen für mehr als 20 Straftaten fest und soll vor allem der Verbreitung über das Internet ein Ende setzen.
Das EU-Parlament hat sich am 27.10.2011 mehrheitlich für härtere Strafen für Kinderschänder und Internetpornographie ausgesprochen. Die kommende Richtlinie zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern legt Mindeststrafen für mehr als 20 Straftaten fest und soll vor allem der Verbreitung über das Internet ein Ende setzen.
Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von EU-Innenkommissarin Malmström sollen die Mitgliedstaaten nicht zu Internetsperren gezwungen werden, vielmehr wird auf die unverzügliche Löschung von kinderpornographischen Webseiten gesetzt. Eine Einführung von Internetsperren ist nach Ansicht der Parlamentarier nicht zielführend, da damit die Inhalte weiterhin bestehen bleiben. Darüber hinaus obliegt es den Mitgliedstaaten die Löschung von Missbrauchsbildern aus Drittländern zu veranlassen. Ist eine Löschung der Inhalte nicht schnell genug realisierbar, muss eine gesicherte Sperrung der entsprechenden Seiten gewährleistet sein.
Unter Strafe steht gemäß der Richtlinie unter anderem der wissentliche Zugriff auf Kinderpornographie mittels Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Anschauen von pornographischem Bildmaterial mit Kindern muss nach Inkrafttreten europaweit mit einer mindestens einjährigen Haftstrafe belegt werden. Auch die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen im Internet mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs („Online-Grooming“) wird in der gesamten EU zur Straftat.
Von den Mitgliedstaaten fordert die Richtlinie nationale Konzepte, durch die der Opferschutz und die Unterstützung von Betroffenen in besonderer Weise berücksichtigt werden, da dies maßgeblich zur Aufklärung von Missbrauchsfällen beiträgt und nur so eine effektive Bekämpfung möglich ist.
Die Richtlinie wird nun dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Verabschiedung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen. Vier Jahre nach Inkrafttreten wird die Richtlinie vonseiten der EU-Kommission auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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