In Deutschland sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen vollzogen werden, um eine in der EU verabredete Reform des Patentrechts umzusetzen. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/8827).
EU-Patentrechtsreform wird umgesetzt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2016
Das bisherige Europäische Patent, das es auch weiterhin geben soll, ist im Grunde nur eine einheitliche Form für nationale Patente in den Staaten, die bei seiner Anmeldung benannt werden, und kann zentral beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Bei Rechtsstreitigkeiten sind aber die jeweiligen nationalen Gerichte zuständig. Das Einheitliche Europäische Patent dagegen wird für das „Land“ Europäische Union gelten. Es bedeutet daher für die Anmelder eine Vereinfachung und Kostenersparnis. Mit der Europäischen Patentreform soll die neue europäische Patentgerichtsbarkeit unter bestimmten Bedingungen auch für die Europäischen Patente bisheriger Form zuständig werden.
Mit dem nun im Entwurf vorgelegten „Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform“ werden Bestimmungen für verschiedene betroffene Bereiche wie die Führung von Registern beim Deutschen Patent- und Markenamt oder das Vollstreckungsrecht mit den Erfordernissen der Reform in Einklang gebracht.
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Quelle: DATEV eG