Der Europäische Rechnungshof kritisiert die EU-Kommission wegen ihrer nicht genügend strengen Defizitkontrollen in der EU.
EU-Prüfer warnen: Kommission bei Defizitzielen nicht streng genug
Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung vom 19.04.2016
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die staatliche Neuverschuldung jährlich auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Gesamtschuldenstand des Staates auf 60 % des BIP zu begrenzen. Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ist ein schrittweises Verfahren zur Korrektur von zu hohen Schuldenständen. Die Prüfer untersuchten die Anwendung des VÜD durch die Kommission im Zeitraum 2008-2015 und betrachteten dabei sechs Mitgliedstaaten: Deutschland, Frankreich, Italien, Malta, die Tschechische Republik und Zypern.
Sie stellten fest, dass für die meisten Bereiche zwar detaillierte Verfahren und Leitlinien vorhanden waren, aber trotzdem Probleme bei der Anwendung des VÜD bestanden. Die Kommission hatte ihre Befugnisse nicht vollumfänglich genutzt, um die Bereitstellung umfassender Daten und ein empfehlungsgemäßes Ergreifen von Korrekturmaßnahmen durchzusetzen. Außerdem hatte sie den Mitgliedstaaten keine angemessene Rückmeldung zu deren Berichten gegeben; die Ressourcen für die Analyse waren unzureichend und die Aufzeichnungen mangelhaft.
Die Prüfer befanden, dass in den letzten Jahren zwar Verbesserungen erzielt wurden, doch nach wie vor zu wenige Informationen bezüglich der die Daten betreffenden Annahmen und Parameter der Kommission sowie zu ihrem Verständnis von Schlüsselkonzepten offen zugänglich sind. Zudem kann die Kommission sich entscheiden, vom vorgegebenen Prozess abzuweichen, auch wo sie klare interne Vorschriften festgelegt hat. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit ihrer Bewertungen insgesamt auf.
„Die Kommission spielt eine entscheidende Rolle dabei sicherzustellen, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit so funktioniert, wie es sollte“, so Milan Martin Cvikl, das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Sie muss aber strenger vorgehen. Sie hat keine ausreichende Kenntnis des Geschehens vor Ort und wendet die Vorschriften nicht einheitlich an.“
Die Prüfer stellten in den Bemühungen der Kommission über die Jahre hinweg sehr positive Anzeichen fest, das VÜD anzupassen und zu rationalisieren. Die Rechtsgrundlage ist solide und wird in der Regel durch klare interne Vorschriften und Leitlinien gestützt. Jedoch mangelt es den Prüfern zufolge bei der Anwendung dieser Vorschriften an Kohärenz und Transparenz; die Kommission zeichnet ihre zugrunde liegenden Annahmen nicht in geeigneter Weise auf und stellt ihre im Zuge der Überwachung getroffenen Feststellungen nicht allen Mitgliedstaaten zur Verfügung, was für diese von Nutzen wäre. In jüngsten Erklärungen hat die Kommission diese Mängel bestätigt und darauf hingewiesen, dass sie bereit ist, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen.
Die Prüfer haben Empfehlungen an zwei Kommissionsdienststellen gerichtet: an Eurostat und an die GD Wirtschaft und Finanzen. Ihnen zufolge sollte Eurostat
- seine Verfahren zur Qualitätsbewertung verbessern und seine Arbeit besser dokumentieren;
- die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten bewerten;
- die Wirksamkeit seiner Überprüfungen vor Ort verbessern;
- seine Befugnisse vollumfänglich nutzen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten Folgemaßnahmen umsetzen;
- alle an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen und Orientierungshilfen veröffentlichen;
- seine internen Verfahren und die Kriterien zur Geltendmachung von Vorbehalten oder zur Änderung von Daten besser dokumentieren.
Die für die Bewertung der Lage in den Mitgliedstaaten zuständige GD Wirtschaft und Finanzen sollte
- klare Definitionen anwenden und alle für Berechnungen und Bewertungen herangezogenen Daten offenlegen;
- die Überprüfung der verwendeten nationalen Daten durch nationale Räte für Finanzpolitik fördern;
- sich insbesondere in stark verschuldeten Mitgliedstaaten stärker auf die Reduzierung der Staatsverschuldung konzentrieren;
- ihre Überwachung der Umsetzung von Strukturreformen verstärken und dabei sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten;
- die Vorschriften zur Berichterstattung der Mitgliedstaaten strenger durchsetzen;
- sofern angemessen, dem Rat das Ergreifen härterer Maßnahmen und die Verhängung von Sanktionen empfehlen.
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Den Sonderbericht Nr. 10/2016 finden Sie auf der Homepage des Europäischen Rechnungshofs.
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Quelle: DATEV eG