EU-Richtlinienvorschlag zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Die deutsch-französische Erklärung über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft wurde aufgegriffen. Darin wird eine internationale Lösung auf der Ebene der OECD bis 2020 angestrebt. Gelingt dies nicht, soll ab 01.01.2021 die EU-Richtlinie gelten („sunrise clause“). Daher soll die EU-Richtinie bis März 2019 verabschiedet werden. Für den Fall, dass eine OECD-Lösung vor dem 01.01.2021 vereinbart und anschließend in EU-Recht umgesetzt wird, soll die Umsetzung der EU-Richtlinie ausgesetzt werden können. Die Richtlinie soll 2025 auslaufen.
Im Hinblick auf die EU-Richtlinie wird vorgeschlagen, sich auf die Mindestbesteuerung der Umsatzerlöse aus der Werbung i. H. v. 3 % zu konzentrieren.
Die Richtlinie soll die EU-Mitgliedstaaten nicht daran hindern, eine nationale Digitalsteuer auf breiterer Basis einzuführen.
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