EU-Staatsanwaltschaft in deutschem Interesse

Die geplante europäische Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten „zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ ist lt. Bundesregierung auch in deutschem Interesse. Eine genaue Liste der zu verfolgenden Straftaten werde zurzeit noch erarbeitet, die geplante EU-Staatsanwaltschaft solle aber bei Betrugsdelikten sowie bei Geldwäsche, Bestechlichkeit und Untreue zuständig sein.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.08.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 417/2014

 

Die geplante europäische Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten „zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ ist auch in deutschem Interesse, da Deutschland der größte Netto-Zahler der EU ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1625). In dieser setzt sich die Fraktion kritisch mit den weitreichenden Kompetenzen, dem organisatorischen Aufbau, den rechtsstaatlichen Standards und der parlamentarischen Kontrolle der geplanten EU-Staatsanwaltschaft auseinander.

———————-

Quelle: DATEV eG