Die EU fordert Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 1995, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und Unternehmen zu unterstützen.
EU-Kommission, Mitteilung vom 28.01.2014
Die EU fordert Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 1995, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und Unternehmen zu unterstützen.
Mit den Reformen würden in der EU einheitliche Regelungen angewandt, um die Vorschriften aus dem Jahr 1995, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurden, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Die Menschen erhielten leichter Zugang zu ihren eigenen Daten und das „Recht, vergessen zu werden“, so dass sie ihre Daten löschen lassen könnten, wenn keine rechtmäßigen Gründe für deren Speicherung vorliegen.
Außerdem erhielten die nationalen Datenschutzbehörden die Befugnis, den Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, Geldbußen aufzuerlegen. Für Strafverfolgungszwecke gesammelte personenbezogene Daten würden besser geschützt.
Bedenken berücksichtigen
9 von 10 Europäern befürchten, dass Apps für mobile Geräte ihre Daten ohne ihre Zustimmung erfassen. 7 von 10 machen sich Sorgen darüber, wie Unternehmen ihre bereitgestellten Informationen verwerten könnten. Die Verbesserung des Datenschutzes könnte dazu beitragen, dieses Vertrauen teilweise wiederherzustellen.
Bereits im Januar 2012 hat die Europäische Kommission Rechtsvorschriften formuliert, die aber erst Gesetzeskraft erlangen, wenn sie von den gemeinsamen Gesetzgebungsorganen der EU, dem Parlament und dem Ministerrat, angenommen werden. Es steht zu hoffen, dass dies bis Ende des Jahres der Fall sein wird.
Außerdem verhandelt die EU über Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Übermittlung von Daten zwischen der EU und den USA.
Recht auf Datenschutz
Personenbezogene Daten umfassen vieles – von der Anschrift einer Person bis zu ihren medizinischen Daten oder Beiträgen in sozialen Netzwerken. Dank der Grundrechtecharta haben EU-Bürgerinnen und -Bürger Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Vorteile für Unternehmen
Die Umsetzung der Vorschläge würde den Unternehmen eine Verringerung der Verwaltungskosten in Höhe von schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen.
Gleichzeitig würde sie durch einheitliche Datenschutzvorschriften für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb des Binnenmarktes haben, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Für Kleinunternehmen sind bestimmte Ausnahmeregelungen vorgesehen, um deren finanzielle Belastung zu verringern.
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Quelle: DATEV eG