Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar können die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den Gesetzentwurf zuvor mitzuteilen (Rs. C-320/16).
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Quelle: DATEV eG