EuGH zur Verpflichtung einer Mediation vor Klageerhebung

Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die in Rechtsstreitigkeiten, an denen Verbraucher beteiligt sind, die verpflichtende Durchführung einer Mediation vor der Erhebung jeder gerichtlichen Klage vorsehen. Da der Zugang zur Gerichtsbarkeit gewährleistet sein muss, kann der Verbraucher die Mediation allerdings jederzeit abbrechen, ohne sich rechtfertigen zu müssen. So entschied der EuGH (Rs. C-75/16).

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Quelle: DATEV eG