Mit mehr als 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die längerfristig in einem anderen Mitgliedstaat leben, ist die Freizügigkeit – also die Möglichkeit, an einem beliebigen Ort in der EU zu leben, zu arbeiten oder zu studieren – dasjenige Grundrecht der EU, das von den Europäerinnen und Europäern am meisten wertgeschätzt wird. Dazu hat die EU-Kommission Stellung genommen.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.01.2014
Mit mehr als 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die längerfristig in einem anderen Mitgliedstaat leben, ist die Freizügigkeit – also die Möglichkeit, an einem beliebigen Ort in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten oder zu studieren – dasjenige Grundrecht der EU, das von den Europäerinnen und Europäern am meisten wertgeschätzt wird. Ihre Hauptmotivation, von der Freizügigkeit Gebrauch zu machen, liegt in der Arbeit, gefolgt von familiären Beweggründen. Im Jahr 2012 waren mehr als drei Viertel (78 %) aller EU-Bürger/-innen, die in einem anderen EU-Land lebten (also der sogenannten mobilen EU-Bürger/-innen), im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre); dem gegenüber stand ein Anteil von etwa 66 % bei den Staatsangehörigen der Aufnahmemitgliedstaaten. Die Beschäftigungsquote der mobilen EU-Bürger/-innen (67,7 %) lag im Durchschnitt über derjenigen der Staatsangehörigen der Aufnahmemitgliedstaaten (64,6 %).
Nicht erwerbstätige mobile EU-Bürger/-innen (d. h. Studierende, Rentner/-innen, Arbeitsuchende und nicht erwerbstätige Familienangehörige) machten nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der mobilen EU-Bürger/-innen aus. Zudem hatten 64 % von ihnen bereits zuvor in ihrem derzeitigen Wohnsitzland gearbeitet, und 79 % lebten in einem Haushalt, in dem mindestens ein Mitglied einer Erwerbstätigkeit nachging. Die Nichterwerbsquote der innerhalb der EU mobilen Bürger/-innen insgesamt ist im Zeitraum 2005-2012 von 34,1 auf 30,7 % zurückgegangen.
Die in den EU-Verträgen verankerte Freizügigkeit der EU-Bürger/-innen ist integraler Bestandteil des Binnenmarktes und entscheidend für dessen Erfolg: sie fördert das Wirtschaftswachstum, indem sie es den Menschen ermöglicht, grenzüberschreitend zu reisen und über Grenzen hinweg Einkäufe zu tätigen. Ebenso profitieren von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer/-innen nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten, da ein effektiver Abgleich zwischen vorhandenen Qualifikationen und den Anforderungen freier Stellen auf dem EU-Arbeitsmarkt erfolgen kann. Trotz der Wirtschaftskrise sind derzeit in der EU nach wie vor etwa 2 Millionen offene Stellen nicht besetzt.
Die am 25. November von der Europäischen Kommission angenommene Mitteilung zur Freizügigkeit unterstreicht die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen, die Rechte der EU-Bürger/-innen, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten, zu wahren; darüber hinaus enthält sie konkrete Maßnahmen, welche die entsprechenden Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen und diesen zugleich dabei helfen sollen, die mit der Freizügigkeit verbundenen Vorteile zu nutzen. In dem Strategiepapier wird eine Klärung der Rechte der EU-Bürger/innen auf Freizügigkeit und Sozialleistungen vorgenommen; des Weiteren thematisiert es die Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Herausforderungen, mit denen lokale Behörden aufgrund der Mobilität konfrontiert sein können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
———————-
Quelle: DATEV eG