Europäische Kontopfändungsverordnung – Gesetzentwurf angenommen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (18/7560) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/9698) angenommen. Diese Europäische Kontopfändungsverordnung zielt darauf an, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen.

 

Europäische Kontopfändungsverordnung – Gesetzentwurf angenommen

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.09.2016

 

Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22.09.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften ( 18/7560 ) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung ( 18/9698 ) angenommen. Diese Europäische Kontopfändungsverordnung zielt darauf an, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Die gesetzlichen Änderungen enthalten im Wesentlichen die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro für bestimmte Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher sowie eine Regelung, dass Auslagen für die Zustellung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch gegenüber dem Gläubiger in Ansatz gebracht werden. Zudem wird eine reduzierte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache durch die Gerichtsvollzieher in den Fällen eingeführt, in denen gleichzeitig ein Auftrag zur Pfändung oder zur Abnahme der Vermögensauskunft erteilt wurde.

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Quelle: DATEV eG