Das europäische Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht wurde von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Bundesjustizminister Maas verkündete, dass die vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben werden.
Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München
BMJ, Mitteilung vom 19.03.2014
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas war am 18.03.2014 zu Gast auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in der Hamburger Landesvertretung in Berlin.
In seiner Rede hob er die besondere politische Verantwortung für den Schutz des geistigen Eigentums hervor: „Aufgabe der Politik ist es, für verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen, damit aus guten Ideen erfolgreiche Unternehmen werden können.“
Schwerpunkt der Rede des Ministers war die Schaffung des Europäischen Patentgerichts. Der Minister betonte, dass die Arbeiten zur Umsetzung des EU-Patentpakets bereits weit fortgeschritten seien. Der Start des neuen Systems noch im kommenden Jahr sei daher realistisch. Er wolle nach dem Sommer einen Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht vorlegen.
Derzeit wird intensiv an der Verfahrensordnung für das Patentgericht gearbeitet. Bundesminister Maas sagte dazu: „Sie ist die erste paneuropäische Prozessordnung, die Elemente beider Rechtstraditionen verknüpft: der kontinentaleuropäischen und der angelsächsischen. Deutschland bringt sich aktiv in die vorbereitenden Arbeiten ein und hat den Vorsitz in der maßgeblichen Arbeitsgruppe übernommen.“
Der Minister zeigte sich überzeugt, dass das künftige Einheitliche Patentgericht mit seinen Zentral- und Lokalkammern und die nationale Gerichtsbarkeit sich gut ergänzen werden. Er verkündete, dass die vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben werden.
Zum Hintergrund:
Das europäische Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht wurde am 19. Februar 2013 von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, zuletzt am 5. März 2013 von Bulgarien. Das Übereinkommen tritt in Kraft sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber künftig Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen. Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll.
———————-
Quelle: DATEV eG