Europäischer Berufsausweis: Mehr Mobilität beim Arbeiten in Europa

Die EU-Kommission berichtet, dass der ab dem 18.01.2016 geltende Europäische Berufsausweis (EBA) bei einigen ausgewählten ortsungebundenen Berufen als elektronischer Nachweis dafür dient, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden.

 

Europäischer Berufsausweis: Mehr Mobilität beim Arbeiten in Europa

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.01.2016

 

Ab 18.01.2016 macht der Europäische Berufsausweis (EBA) es Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern leichter, ihren Beruf in einem anderen EU-Land auszuüben.

 

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU sagte: „Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur den Fachleuten nutzt, sondern auch den Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen. Das macht ihn zu einem weiteren Vorteil des Binnenmarkts.“

 

Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermöglicht es, einen Antrag online zu verfolgen. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

 

Das System beinhaltet Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen: ein Warnmechanismus stellt sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden.

 

Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem EBA könnte der Berufsausweis zukünftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden.

 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2290.

 

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Quelle: DATEV eG