Experten begrüßen Gesetzentwurf zum einheitlichen Handelsregister

Einvernehmlich wurde in einer öffentlichen Anhörung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur EU-weiten Vereinheitlichung der Handelsregister begrüßt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.11.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 563/2014

 

Einvernehmlich begrüßten die eingeladenen Sachverständigen am 05.11.2014 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf (18/2137) der Bundesregierung zur EU-weiten Vereinheitlichung der Handelsregister. Kritisiert wurde jedoch eine geplante Frist zur Eintragung von Unternehmen in die Register und, dass es für Notare weiterhin schwer bleibe, in manchen Fällen zu erfahren, wer für Firmen vertretungsbefugt ist. Mit dem Gesetz will die Regierung die Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern und die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzen. Grenzüberschreitend soll der Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen.

 

Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorgabe zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.

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Quelle: DATEV eG