Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.11.2015
Quelle: hib-Nr. 583/2015
Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 09.11.2015. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (18/6284) der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften. Die Anhörung konzentrierte sich im Wesentlichen auf das Thema der Alterssicherung der Landwirte durch die Hofabgabeklausel. Diese regelt bisher, dass Landwirte mit 65 nur dann die Bauernrente bekommen, wenn sie ihren Betrieb verpachten, verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Nun ist geplant, die Abgabemöglichkeiten zwischen den Ehegatten zu erleichtern, um dadurch auch eigenständige Rentenansprüche der Ehegatten zu stärken.
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Quelle: DATEV eG