Fachgespräch zwischen BRAK und BFH

Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der BRAK haben sich mit Vertretern des BFH zu einem mehrstündigen Fachgespräch getroffen. Gegenstand des Fachgesprächs waren u. a. neue Methoden der Außenprüfung und ihre Auswirkungen auf den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen.

 

BFH, Pressemitteilung vom 20.05.2015

 
Am 20.05.2015 haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem mehrstündigen Fachgespräch im Bundesfinanzhof getroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die Delegation unter Leitung des Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit der Anwaltschaft, die als Prozessvertreter der Steuerbürger eine wichtige Funktion im finanzgerichtlichen Verfahren wahrnimmt.

 

Gegenstand des Fachgesprächs waren u. a. neue Methoden der Außenprüfung (z. B. summarische Risikoprüfung) und ihre Auswirkungen auf den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen. Auch die anstehende Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts und ihre Auswirkungen auf das Prozessrecht wurden erörtert. Die Vertreter des Bundesfinanzhofs informierten die Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer zudem über die anstehenden Änderungen durch den elektronischen Rechtsverkehr.

 

Der gegenseitige Meinungsaustausch wurde von beiden Seiten als fruchtbar angesehen und soll fortgesetzt werden.

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Quelle: DATEV eG