Falsche Hotel-Sterne auf google.de – Wettbewerbszentrale siegt beim LG Berlin
Wettbewerbszentrale, Pressemitteilung vom 20.07.2020 zum Urteil 101 O 3/19 des LG Berlin vom 08.07.2020
Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen auf der Suchergebnisseite von www.google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“, obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet. Im Rahmen des beim LG Berlin anhängigen Rechtsstreits hatte die Google LLC dann ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das LG Berlin den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbedarstellung verurteilte. Damit ist diese gerichtliche Auseinandersetzung abgeschlossen.
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