Falschparker anzeigen per App: Radfahrer wehren sich mit neuem Internetportal – rechtlich zulässig

Mit ihrem Smartphone wehren sich vor allem Radfahrer gegen falsch abgestellte Autos. Sie zeigen die Falschparker per App an und veröffentlichen Bilder im Internet. Der DAV weist darauf hin, dass das rechtlich zulässig ist. Kennzeichen und Personen müssten jedoch unkenntlich gemacht werden.

 

Falschparker anzeigen per App: Radfahrer wehren sich mit neuem Internetportal – rechtlich zulässig

 

DAV, Pressemitteilung vom 13.04.2016

 

Falschparker haben einen neuen Gegner. Mit ihrem Smartphone wehren sich vor allem Radfahrer gegen falsch abgestellte Autos. Sie zeigen die Falschparker per App an und veröffentlichen Bilder im Internet. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

 

„Dies ist rechtlich zulässig“, urteilt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei vielen Ordnungsämtern können heute schon Falschparker über das Internet gemeldet werden. Die App „Wegeheld“ automatisiert dies nur. „Die Behörden können diesen Anzeigen nachgehen, sie müssen es aber nicht“, erklärt Swen Walentowski.

 

Bei der Veröffentlichung von Bildern des falsch parkenden Autos sollten die Nutzer der App aber Vorsicht walten lassen. „Kennzeichen und Personen müssen in diesem Fall unkenntlich gemacht werden“, warnt der Experte der Deutschen Anwaltauskunft.

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Quelle: DATEV eG