Falschparkerin muss Kosten für Abschleppmaßnahme tragen

Das VG Koblenz hat einer Falschparkerin die Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs auferlegt, obwohl die Abschleppmaßnahme schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit veranlasst wurde und trotz der Tatsache, dass der „normale“ Verkehr die betroffene Stelle habe passieren können (Az. 5 K 520/17.KO).

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Quelle: DATEV eG