Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

Das VG Berlin entschied, dass die deutsche Niederlassung eines Internetportals zur Vermittlung privater Unterkünfte vorerst keine näheren Auskünfte zu Online-Inseraten geben muss (Az. VG 6 L 162.17).

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Quelle: DATEV eG