Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt werden. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 15 KR 3635/15).

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Quelle: DATEV eG