Film- und Fotoaufnahmen vom Kölner Dom – Verbot der Verwendung für politische Zwecke

Fotos und Videos in und um den Kölner Dom dürfen zu privaten Zwecken gemacht und in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Zur Ankündigung einer politischen Kundgebung im Zusammenhang mit den Vorfällen der Silvesternacht 2015/2016 sind sie jedoch unzulässig. So entschied das LG Köln (Az. 28 O 23/17).

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