Die Länder setzen sich dafür ein, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertigzubauen, ohne dass Fördergelder verloren gehen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 08.11.2013
Die Länder setzen sich dafür ein, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertigzubauen, ohne dass Fördergelder verloren gehen.
Mit einem am 08.11.2013 beschlossenen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass die vom Bund im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ bereitgestellten Gelder und die zusätzlichen Mittel des „Investitionsprogramms 2013-2014“ länger als bisher vorgesehen zur Verfügung stehen. Insbesondere in den Ballungsgebieten bedarf es eines längeren Durchführungszeitraums, weil es aus unvorhersehbaren Gründen teilweise zu Bauzeitverzögerungen gekommen ist, begründet der Bundesrat seinen Vorstoß. Daher ist vorgesehen, dass die Baumaßnahmen bis zu eineinhalb Jahre später als bisher geplant (in einigen Fällen also längstens bis zum 30. Juni 2016) abgeschlossen werden können.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn in diesem besonderen Fall innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterleiten muss, da der Bundesrat die Sache als besonders eilbedürftig bezeichnet hat.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG