Finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 einem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2014

 
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 einem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

 

Das Gesetz entlastet die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich. Dies erfolgt durch einen höheren Bundesanteil an den Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem stockt der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf. Dies soll den Ländern und Gemeinden helfen, die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu bewältigen.

 

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG