Die Länder haben am 12.10.2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung diese Bereiche effizienter gestalten möchte.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.10.2012
Die Länder haben am 12.10.2012 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Prozesskosten- und Beratungshilfe effizienter gestalten möchte. Der Bundesrat fordert, im Gesetzgebungsverfahren den Kostendeckungsgrad der Justiz weiter zu verbessern. Der Gesetzentwurf berücksichtige dies bisher nicht hinreichend. Zudem sei dafür zu sorgen, dass die Gerichte die Angaben der Antragsteller zur Höhe ihres Vermögens besser überprüfen können. Es sei erforderlich, hierbei auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einzubinden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll unter anderem den Missbrauch bei der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen – zum Beispiel durch umfassende Klärung der Bedürftigkeit – begrenzen, zugleich aber den Zugang zum Recht für alle Bürger sicherstellen. Die Bundesregierung greift hiermit auch Forderungen der Länder auf, die in diesem Zusammenhang stark gestiegenen Belastungen der Länderhaushalte – aktuell 500 Millionen Euro – abzumildern.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
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Quelle: DATEV eG