Finanzministerium Thüringen ordnet "Weihnachtsfrieden" während Weihnachtsfeiertagen an

Das Thüringische Finanzministerium hat den sog. Weihnachtsfrieden in der Zeit um Weihnachten angeordnet. In dieser Zeit würden grundsätzlich keine den Bürger belastenden Maßnahmen durchgeführt.

 

Finanzministerium Thüringen ordnet „Weihnachtsfrieden“ während Weihnachtsfeiertagen an

 

FinMin Thüringen, Pressemitteilung vom 16.12.2016

 

„Mit dem sog. Weihnachtsfrieden tragen wir traditionell der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfestes Rechnung. Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen dürfen“, sagte Ministerin Heike Taubert.

 

Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Auch werden Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen werden. Auch im Bereich der Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen sowie Vorladungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt.

 

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

 

In zahlreichen Bundesländern wird die Tradition gepflegt, den Steuerpflichtigen weihnachtliche Ruhe vor belastenden Maßnahmen der Finanzverwaltung zu gewähren. In Thüringen wird dieses Jahr das 26. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.

———————-

Quelle: DATEV eG