Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.
FinMin Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt
Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen
FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 13.12.2016
Die Finanzämter werden während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden jedoch auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Dieses Entgegenkommen führt im Übrigen zu keinen Steuerausfällen.
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Quelle: DATEV eG