FinMin Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

Das bayerische Finanzministerium teilt mit, dass die bayerische Finanzverwaltung vom 21.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017 von allen Maßnahmen absieht, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.

 

FinMin Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

 

Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen

 

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 13.12.2016

 

Ihre gute Tradition behalten die Finanzämter in Bayern bei. Auch in diesem Jahr wird der „Weihnachtsfrieden“ gewahrt. „Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, betonte Finanzminister Dr. Markus Söder am 13.12.2016. Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 21.12.2016 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können.

 

Die Finanzämter werden während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden jedoch auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Dieses Entgegenkommen führt im Übrigen zu keinen Steuerausfällen.

———————-

Quelle: DATEV eG