Das BMF schreibt mit einer Öffentlichen Vergabebekanntmachung ein Forschungsvorhaben zur Stromsteuerbefreiung öffentlich aus, u. a. mit dem Ziel, zu prüfen, wie sich die jährliche Belastung des Bundeshaushaltes durch Stromsteuerbegünstigungen bei unveränderter (und bei reduzierter) Fortführung mittelfristig entwickeln würde und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Belastungsvolumen des Bundeshaushalts abzusenken oder zumindest konstant zu halten.
BMF, Bekanntmachung vom 29.10.2012
Kurzfassung
In einer Öffentlichen Vergabebekanntmachung für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im beschleunigten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 3 EG Absatz 3 Buchstabe c VOL/A) (Projekt-Nr.: fe 29/12) vom 29.10.2012 schreibt das BMF mit dem Zeithorizont September 2013 ein Forschungsvorhaben zur Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Stromsteuergesetzes aus:
„Die o. g. Steuerbefreiungstatbestände wurden v. a. mit dem Ziel der Förderung der Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. der Förderung der dezentralen Stromerzeugung über Kleinanlagen eingeführt. Mittlerweile stellen diese Stromerzeugungsformen einen nennenswerten Anteil der Gesamtstromerzeugung dar. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert werden, wobei die Bundesregierung eine Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 35 % bis 2020, 50 % bis 2030, 65 % bis 2040 und 80 % bis 2050 anstrebt. Dabei werden dezentrale Ausbauformen, wie z. B. die Photovoltaik, zunehmen.
Mit dem Vorhaben soll insbesondere geprüft werden, wie sich die jährliche Belastung des Bundeshaushaltes durch die o. g. Steuerbegünstigungen bei unveränderter (und bei reduzierter) Fortführung mittelfristig entwickeln würde und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Belastungsvolumen des Bundeshaushalts abzusenken oder zumindest konstant zu halten.
Des Weiteren soll dargelegt werden, wie anderweitige Fördermechanismen für die über § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 StromStG begünstigten Erzeugungsformen wirken und welches finanzielle Volumen diese haben. In diesem Zusammenhang soll insbesondere geprüft werden, ob die oben dargelegten energiepolitischen Ziele der Bundesregierung bereits allein mit Hilfe dieser anderweitigen Fördermechanismen erreicht werden können bzw. wie diese anderweitigen Fördermechanismen ggf. angepasst werden müssten, um auf eine stromsteuerrechtliche Förderung der o. g. Erzeugungsformen mittelfristig vollständig verzichten zu können.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Kleinanlagenbegriff des § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes noch zeitgemäß ist und ob in der Praxis eine Weitergabe der aus dieser Regelung resultierenden Steuervorteile an die Verbraucher erfolgt. Ein weiterer Schwerpunkt des Gutachtens soll darauf liegen, wie eine Besteuerung der derzeit über § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 StromStG begünstigten Erzeugungsformen ohne größeren bürokratischen Aufwand von den Behörden und der Wirtschaft praktisch umgesetzt werden kann.“
Den Volltext der Ausschreibung finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG