Fort- und Weiterbildung von Rechtspraktikern im Unionsrecht

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zur Fort- und Weiterbildung von Rechtspraktikern im Unionsrecht vorgelegt. Ziel ist es, dass in Europa eine unabhängige, gut ausgebildete und effiziente Justiz für einen funktionierenden Rechtsraum und Binnenmarkt gewährleistet wird.

Die EU-Kommission hat am 13.09.2011 eine Mitteilung zur Fort- und Weiterbildung von Rechtspraktikern im Unionsrecht vorgelegt.

Ziel ist es, dass in Europa eine unabhängige, gut ausgebildete und effiziente Justiz für einen funktionierenden Rechtsraum und Binnenmarkt gewährleistet wird. Das Vertrauen der Bürger und Unternehmen muss dadurch gestärkt werden, dass Rechtssicherheit durch rasche und korrekte juristische Entscheidungen möglich sind.

Daher schlägt die Justizkommissarin Viviane Reding vor, dass bis zum Jahr 2020 etwa die Hälfte der 1,4 Millionen in Rechtsberufen Tätigen in der EU, an einer auf die Anforderungen des Unionsrecht zugeschnittenen Schulung teilnehmen. Die Rechtsanwälte bilden mit mehr als 800.000 Personen die größte Gruppe, die durch die Schulungsprogramme angesprochen werden sollen. Dies kann entweder auf lokaler, nationaler oder europäischer Ebene sein. Die Vergabe von EU-Fördermitteln für hochwertige Ausbildungsprojekte soll in diesem Zuge angehoben werden.

Es wird in der Mitteilung weiterhin eine konsequente Weiterentwicklung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln hervorgehoben. Eine entscheidende Rolle dabei kommt dem „Europäischen  Justizportal“ zu, welches in 22 Sprachen veröffentlicht wird und welches als Nachschlagewerk für alle justiziellen Berufsgruppen und der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Die Justizkommissarin appelliert in der Mitteilung auch an die Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten sowie deren justiziellen Institutionen, vermehrt Schulungsangebote im EU-Recht anzubieten und Veranstaltungen in der Erstausbildung systematisch zu verankern.

In Abstimmung mit den Partnern, u. a. dem CCBE, auf europäischer Ebene will die Kommission nun ein Programm entwerfen. Konkrete Zahlen über die Höhe der finanziellen Unterstützung sind noch nicht bekannt, da die Verhandlungen über die Gelder in der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020 noch ausstehen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Quelle: DATEV eG