Der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister hat einen Fortschrittsbericht zum Richtlinienvorschlag zu einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen beraten.
Der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister hat am 18.06.2015 einen Fortschrittsbericht zum Richtlinienvorschlag zu einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen beraten. Unter den EU-Mitgliedstaaten besteht dahingehend eine Einigung, dass Maßnahmen für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern notwendig sind. Jedoch differieren die Ansichten darüber, wie das Ziel erreicht werden kann.
Um die Arbeiten an dem Dossier voranzutreiben, hat die amtierende lettische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Darin schlägt sie u. a. vor, dass börsennotierte Unternehmen ein Jahr länger (31.12.2020 anstatt 01.01.2020) für das Erreichen der Zielvorgaben (mind. 40 % Frauenanteil in Aufsichtsräten oder 33 % in Aufsichtsräten und Vorständen) zur Verfügung haben. Des Weiteren wurden die Arbeiten an der Flexibilitätsklausel (Art. 4b) fortgesetzt. Sie soll gewährleisten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Zielvorgaben der Richtlinie auf ihre eigene Art und Weise verfolgen können. Länder, die bereits wirksame Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils ergriffen bzw. Fortschritte erzielt haben, die sich den festgesetzten Zielvorgaben der Richtlinie annähern, können die in Art. 4a vorgesehenen Verfahrensvorschriften zur Kandidatenauswahl vor der Umsetzungsfrist der Richtlinie aussetzen. Dafür sind in Art. 4b, Abs. 1a drei Bedingungen vorgesehen, eine davon hat der lettische Vorsitz in Feinabstimmung gebracht. Demnach kann von der Flexibilitätsklausel Gebrauch gemacht werden, wenn mind. 25 % aller Aufsichtsratsposten oder 20 % aller Unternehmensleitungsposten mit Frauen besetzt sind und der Frauenanteil in einem Fünfjahreszeitraum der jüngsten Vergangenheit, der vor dem Umsetzungstermin endet, um mind. 7,5 Prozentpunkte gestiegen ist.
Die Arbeiten an dem Richtlinienvorschlag werden unter der luxemburgischen Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2015) fortgesetzt.
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Quelle: DATEV eG