Fragen nach unseriösen Geschäftspraktiken

In drei Kleinen Anfragen möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen, was diese gegen unseriöse Geschäftspraktiken unternimmt oder zu unternehmen gedenkt. Die Fragen betreffen das Inkassowesen (18/11478), unerlaubte Telefonwerbung (18/11479) und das Abmahnwesen im Urheberrecht (18/11480).

 

Fragen nach unseriösen Geschäftspraktiken

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.03.2017

 

In drei Kleinen Anfragen möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen, was diese gegen unseriöse Geschäftspraktiken unternimmt oder zu unternehmen gedenkt. Die Fragen betreffen das Inkassowesen (18/11478), unerlaubte Telefonwerbung (18/11479) und das Abmahnwesen im Urheberrecht (18/11480). Die Vorbemerkung aller drei Fragenkataloge bezieht sich auf das im Oktober 2013 beziehungsweise November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Darin seien unter anderem die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen ausgeweitet sowie Regelungen zu unerlaubten Telefonanrufen und Vorgaben zu Abmahnungen eingeführt worden. Die Bundesregierung habe damals im Regierungsentwurf festgehalten, dass damit „ein deutlich verbesserter Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken hergestellt“ werde. Dem sei aber die Realität vielfach nicht gerecht geworden, bemängeln die Fragesteller.

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Quelle: DATEV eG