Fristlose Kündigung des Mietvertrages und Heilungsmöglichkeiten

Der DAV hat anhand einer Entscheidung des LG Berlin zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs und Heilungsmöglichkeiten Hinweise gegeben (Az. 67 S 408/16).

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Quelle: DATEV eG